Im Jahr 2022 hat ein Gericht in München entschieden, dass die Einbindung der beliebten Google-Schriftarten einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wenn die Fonts direkt von den Google-Servern geladen werden. Dadurch werden persönliche Daten des Besuchers Ihrer Website zu Google übermittelt, beispielsweise die IP-Adresse. Seit der Gültigkeit rollt eine neuerliche Abmahnwelle über Deutschland.
Abhilfe ist möglich, indem die Fonts nicht von den Google-Servern sondern lokal von Ihrem Server eingebunden werden.
Falls Sie von der Abmahnung betroffen sind oder vorbeugen möchten, können Sie sich gern an uns wenden.